Noch ein paar organisatorische Kleinigkeiten
Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, sagen Sie ihn bitte mindesten 24 Stunden vorher ab.
Bei nicht fristgerechten abgesagten Terminen, müssen wir Ihnen diese aus wirtschaftlichen Gründen privat in Rechnung stellen, da diese nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden können.
Leider ist eine Heilmittelverordnung nach Ausstellung nur 28 Tage gültig, Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig um einen Termin kümmern.
Ähnlich wie in einer Apotheke müssen Sie als Patient auch in einer Physiotherapiepraxis Zuzahlungen leisten.
Diese setzen sich aus der Rezeptgebühr (10,-€) sowie 10% der Behandlungsgebühr zusammen.
Eine Befreiung der Gebühren können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Längere Pausen zwischen den Behandlungen werden von den Krankenkassen nicht akzeptiert. Deshalb denken Sie daran, dass eine Pause nie länger als 14 Tage dauern darf.
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